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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10   

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https://dejure.org/2010,22330
LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10 (https://dejure.org/2010,22330)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2010 - 7 Ta 556/10 (https://dejure.org/2010,22330)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2010 - 7 Ta 556/10 (https://dejure.org/2010,22330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 3 ArbGG, § 17a GVG
    Keine Zusammenhangsklage bei Schadenersatzansprüchen des Betriebserwerbers gegen den Veräußerer und Vergütungsansprüchen eines Arbeitnehmers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 ArbGG, § 17a GVG
    (Keine Zusammenhangsklage bei Schadenersatzansprüchen des Betriebserwerbers gegen den Veräußerer und Vergütungsansprüchen eines Arbeitnehmers)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegfremde Hilfswiderklage der Betriebserwerberin gegen die Veräußerin auf Schadensersatz im Klageverfahren des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt und Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 3; GVG § 17a
    Rechtswegfremde Hilfswiderklage der Betriebserwerberin gegen die Veräußerin auf Schadensersatz im Klageverfahren des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt und Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01

    Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10
    Die Hilfswiderklage, für die der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht gegeben ist, kann nach der Entscheidung über den Hauptantrag nach § 17a GVG verwiesen werden (BAG vom 23.08.2001 - 5 AZB 20/01).(Rn.14).

    Insofern verbietet sich eine weite Auslegung, denn § 2 Abs. 3 ArbGG darf keiner verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung Vorschub leisten (BAG v. 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 54 unter Bezugnahme auf BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6).

    Es hat dies zutreffend nach der Stattgabe des Hauptantrages getan, also zu dem Zeitpunkt zu dem die von der Beklagten zu 3 gestellte Bedingung für die Relevanz des Hilfsantrags eingetreten war (vgl. BAG v. 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 54).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10
    Die Einbeziehung einer Partei in einen Prozess unter einer Bedingung ist aber unzulässig, weil das gegen sie begründete Prozessrechtsverhältnis nicht in der Schwebe gelassen werden darf (vgl. Zöller-Vollkommer 28. Aufl. § 33 ZPO Rz. 27; BAG v. 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613a BGB).
  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10
    Der Verfahrenswert war auf ein Drittel des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (vgl. BAG v. 3.2.2009 5 AZB 100/08 - DB 2009, 2480-2482).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10
    Der Verfahrenswert war auf ein Drittel des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (vgl. BAG v. 3.2.2009 5 AZB 100/08 - DB 2009, 2480-2482).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04

    Trennung von mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage verbundenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10
    Die Beklagte zu 3 steht mit einem abgetrennten Hilfsantrag beim Landgericht, der als bedingte Klage unzulässig wäre, sofern die Beklagte nicht ihre Bedingung fallen lassen würde (vgl. dazu BGH v. 15.11.2006 - XII ZR 97/04 - Fa, RZ 2007, 124 ff.) nicht anders dar, als zuvor mit ihrem Hilfsantrag beim Arbeitsgericht.
  • BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02

    Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10
    Es muss nur auf einer Seite eine der in § 2 Abs. 1 ArbGG genannten Parteien stehen (BAG Beschluss v. 11.09.2002 - 5 AZB 3/02 - NZA 2003, 62-63 - Germelmann ArbGG § 2 Rn. 128),.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 7 Ta 556/10
    Insofern verbietet sich eine weite Auslegung, denn § 2 Abs. 3 ArbGG darf keiner verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung Vorschub leisten (BAG v. 23.08.2001 - 5 AZB 20/01 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 54 unter Bezugnahme auf BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6).
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